WAS IST MIT DER GEWALTENTEILUNG, HERR LINDNER, ZIEHSOHN DES FDP POLITIKERS HANS DIETRICH GENSCHER?!https://manage.wix.com/dashboard/d3cccfde-37a1-4967-b2c1-888ab1084e08/blog/create-post?referralInfo=s
- Ricarda schönfischstein
- 30. Apr. 2024
- 11 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Mai 2024

UNERTRÄGLICHES BÄUMCHEN-WECHSLE-DICH-SPIEL! CSU amigos Strippenzieher. Bingasi-Geldwäschebetrieb hält den Daumen drauf. Vor allem bei VERABREDUNG Familienmord an bulgarische
Tötungsspezialisten und iranischen Bingasi-Geldwäschestrukturen im Geschäft mit IS-Pillenproduktionen,.
Erinnerung an Ermittlungsakten Abt. "P", BMI zwischen September 1986 und ca. März 1988. Später ARGE RECHT, CDUCSU-Innenausschuss zwischen August 1995 und September 1998. SCHWERE KORRUPTION IM GELDWÄSCHEBETRIEB BINGASI - von GBA unter den Tisch gekehrt. Will heissen: Verantwortlicher BINGASI- und IS-Waffen-, Drogen-, Pillen- Menschenhandel und Mafia Geschäftsführer Schneider-Merck diktiert Spielregeln im Justizwesen. Mächtiger Hintermann einstiger NSDAP-Mitglieder namens Zimmermann+, Dr. Friedrich, Ex-Bundesinnenminister, und Hans Dietrich Genscher+, Ex-Bundesaussenminister. Mit Kohl als in den Medien publizierten Karikaturen....mit einer Aussage des Kohl+Sohnes Peter im TV: "Mein Lehrer hat gesagt, mein Vater sei ein MASSENMÖRDER".
Derzeit amtierende Regierung NACHLASSVERWALTER EINER KRIMINELLEN VEREINIGUNG, die unter dem Deckmantel SCHWARZER BUND in Deutschland mit Gift MASSENMORDEN lässt.
Erinnerungsstütze Bayern LB: Aufzeichnungen des Bingasi-Zwillingsbruders Herbert Georg Schneider-Merck. Mega Deal Bayern LB Kärnten - federführend bei den Verhandlungen etc. LB Kärnten mitgewirkt zu haben. Insgesamt vier Merck-Erben mysteriös verstorben. Stasi-Hintergrund Merckhof 10-12 HH. Namen: Psybilla, (Identitätsklau mit dem Namen Friedrich Wilhelm Freiherr von Merck. Sehr schnell an Folgen von Bauchkrebs verstorben). Ein anderer: Ingenieur Günter Brinkmann mit Geldwäsche Schweiz. Auftragstötung durch polnische Gifttmordspezialistin Margareta Liecziewsky und Führungsoffizierin Stasi-Elli mit bulgarischem Auslandsgeheimdienstchef Tonev Drahtzieher in Hamburg. Verbindungen ins Kanzleramt. Büro Merkel und CSU Fritsche. SPD Schröder und Uhrlau mit deMaiziere als Geschäftskumpane EL Beckstein RAe Erlangen stets dabei. Ex-GBA-Chef Peter Frank hält Wahrheit in Händen. MAUERN bis in Führungspositionen der Legislative.
Keine strafrechtlichen Ermittlungen gegenALTE KAMERADEN der SED-Mörder-Mauer-Stasi-B-Struktur im Fall von Vergewaltigungen und staatlich organisierten Massenmorden an unschuldigen Westbürgern. Scholz und Kanzleramtsminister SUPERLANGE BACKSCHISCHHÄNDE im Geldwäschegeschäft Bingasi und Hintermännern. (Anm: Rotlichtgrösse im Haus Güttes mit geschmuggeltem Diamanten aus Russland. Profi-Killer des kasachischen Militärs in Wohnung von Güttes-Freund Roland Seiffert. Blutdiamanten aus Sierra Leone - mit MI6-Hintergrund. Verkauf über Holland. Hanf-Importe aus Holland zur Produktion von Marihuana in kleiner Pharmacie auf dem Kiez. Schutzgelderpressung auch durch Einzahlungen sogenannter CIA-Loteries und Finanzierungen durch BITCOIMS - im Geschäft Waffen gegen Drogen und Drogen gegen Hospitalmord und Vermögensraub. Re-Investition über Spezialtruppe Sicherheit und Dienste. Zeugen alle
Mitarbeiter des Dr. Thomas deMaiziere wie auch CSU Geheimdienstkoordinator CSU Fritsche - mit
Merkel, Schröder, Regierungsvertretern (Lindner Ziehsohn Genschers. Postenverschacherung bis in
Führungspositionen der Legislative?!) U.a. Ex-Staatssekretäre Ole Schröder und -in Emely Haber.
JOHN SCHNEIDER-MERCK BIG BOSS VON ALLEM. (Anm. Steht im Verdacht, camorra-tonio
und bulgarischen Fachleuten im Tötungsgeschäft GIFTLAKE STASI PERSÖNLICH MIT AUFTRAG FAMILIENAUSLÖSCHUNG an meiner unschuldigen Familie zuzuarbeiten. Als Kumpane von Stasi-Elli
und deren Finanziers. SACHSENSUMPF KG....
Bayern LG u.a. Finanzierung Rechter Kreise in Politik international....
Alle Geschäftsaktivitäten schriftlich abgewickelt über Fax-Nrn. Bayern-Kurier.
FDP-Chef Christian Lindner Ziehsohn von Genscher+. Merkel Ziehkind von KohL+ - mit Ex-Bundesinnenminister Dr. Thomas deMaiziere als Drahtzieher im Geschäft SCHWARZER BUND. Kriminelle Verbindungen nach Sachsen. Verarmte Zwillingsschwestern Eleonore und Elisabeth von Wangenheim gefüttert mit Milliarden-Spenden zum Aufbau STAAT IM STAAT. Sachsensumpf KG.
Merkel als Alleinherrschende Erfüllungsgehilfin ewig Gestriger? Mit Scholz und Schmidt als
Weisungsgebundene.
Antwort auf Vertuschung: Tötungsauftrag auf sieben unschuldige Familienangehörige. Zwei Schwestern, ein Bruder, Neffe und kleine Familie. Brutaler Vernichtungskrieg seit Dezember 2019. Beckstein mit EL Rae Erlangen und Nürnberg und NoerrPicot mit CSU Seehofer und SED-Schneider zur Unterstützung von Nazi Uwe und einer KRIMINELLEN BANDE HOHER BEAMTER im BMI wie Geheimdienstapparat. Fortsetzung der Geschäfte Immobilien-, Landraub (Anm: siehe Buchlektüre des Dr. Wilhelm Schlötterer zum Thema WAHN UND WILLKÜR!)
Mehr als 30 Stasi-Mafia-Auftragstote in einst friedlichem Bauerndorf. Elf Erben der Bauersleute Annaund Josef Stein, Bauersfamilie M. und viele andere Opfer staatlicher Gewalt.
Zeuge Stoiber opfert die engsten Vertrauten
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Ursula Pidun
„Es gibt schwerwiegende Mängel in unserem Rechtsstaat“
Horst Trieflinger ist Vorsitzender des Vereins gegen Rechtsmißbrauch e.V., der 1989 von Bürgern gegründet wurde, die schlechte Erfahrungen mit der Justiz und/oder Rechtsanwälten gemacht haben. Inzwischen hat der Verein 600 Mitglieder und setzt sich dafür ein, dass Recht und Gerechtigkeit und nötige Reformen in Justiz und Anwaltschaft von der Politik anerkannt und durchgesetzt werden. Wir haben nachgefragt.
Herr Trieflinger, Sie haben den Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V. gegründet. Warum ist ein solcher Verein erforderlich?
Horst Trieflinger
(Foto: Hausgeld-Vergleich e.V.)
Anlass für die Gründung des Vereins gegen Rechtsmißbrauch, dessen Initiator ich bin, waren meine schlechten Erfahrungen mit zwei Rechtsanwälten. Da sie für ihre schlechten Dienste, die zu beträchtlichen Schäden für mich geführt haben, haftbar sind, habe ich beide Rechtsanwälte auf Schadensersatz verklagt.
Meine Erfahrung war – obwohl ich in beiden Fällen die falsche, d.h., die mich schädigende Handlungsweise dieser Anwälte bewiesen habe – dass die Justiz sie durch rechtsfehlerhafte Urteile gedeckt hat. Dies führte bei mir zu der Erkenntnis, dass hiergegen etwas getan werden muss. Leider ist festzustellen, dass bei Haftungsklagen gegen Rechtsanwälte die Justiz gar nicht so selten den Rechtsanwalt widergesetzlich bevorzugt.
Wann wurde der Verein gegründet und wie viele Mitglieder gibt es bereits?
Der VGR wurde am 2.10.1989 gegründet und ist am 6.11.1990 beim Amtsgericht Frankfurt am Main in das Vereinsregister unter der Nr. VR 9646 eingetragen worden. Der VGR hat derzeit 600 Mitglieder und führt in Frankfurt, Diez und Düsseldorf in regelmäßigen Abständen Mitgliederversammlungen durch. Im Oktober d.J. hat der ehemalige Panorama-Redakteur Dr. Joachim Wagner in Frankfurt einen Vortrag gehalten über sein Buch „Vorsicht Rechtsanwalt“ und im November d.J. Dr. Wilhelm Schlötterer über „Der Fall Gustl Mollth – Der größte politische Justizskandal der Bundesrepublik Deutschland“. Herr Dr. Schlötterer hat den Fall Mollath öffentlich bekannt gemacht und hierüber ausführlich berichtet in seinem Buch „Wahn und Willkür“, Heyne Verlag 2013.
Außerdem führen wir in Abständen Informationsveranstaltungen in größeren Städten durch, wie etwa in Berlin, Hamburg, Hannover und München. Um die Öffentlichkeit, Politik, Juristen und Rechtsprechung auf die Missstände in Anwaltschaft und Justiz hinzuweisen, verteilen wir Aufrufe an die Teilnehmer(innen) von Juristen-, Anwalts- und Richtertagen sowie den Parteitagen der großen Parteien.
Welche Mängel gibt es aus Ihrer Sicht in unserem Rechtsstaat zu beklagen?
Es gibt schwerwiegende Mängel in unserem Rechtsstaat und dies besonders in der Rechtsprechung. Es gibt zwar Vorschriften, die der Selbstkontrolle der Rechtsprechung dienen – und zwar § 339 Strafgesetzbuch (Rechtsbeugung) und § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz (Dienstaufsicht) – die aber durch den Bundesgerichtshof als letztverbindliche Instanz für die Auslegung beider Vorschriften gesetzwidrig ausgelegt worden sind, so dass sie ihrer Kontrollaufgabe nicht mehr gerecht werden können. Dadurch schottet sich die Rechtsprechung von fast jeder Kritik an ihren Entscheidungen (Urteil, Beschluss) ab mit den entsprechenden negativen Folgen für viele Rechtsuchende. Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert.
Ihr Anliegen ist es, mehr Öffentlichkeit und Kontrolle zu schaffen?
Richtig, unser Verein macht die Öffentlichkeit, besonders aber die Politiker immer wieder darauf aufmerksam, dass die fehlende Selbstkontrolle der Rechtsprechung wieder hergestellt werden muss. Dazu ist es erforderlich, die Dienstaufsicht über Richter auf einen von den Gerichtspräsidenten unabhängigen Justizombudsmann zu übertragen. Wenn der Richter weiß, dass er seine gesetz- oder rechtswidrige Entscheidung rechtfertigen muss, dann wird er seine richterliche Arbeit gewissenhafter und sorgfältiger erledigen. Außerdem muss die Strafbarkeit der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) wieder hergestellt werden. Dazu haben vor vielen Jahren namhafte Rechtsprofessoren den Vorschlag gemacht, auch die minder schwere Rechtsbeugung unter Strafe zu stellen, und zwar mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.
Wie würden sich solche Gesetzesänderungen in der Praxis auswirken?
Wäre die Politik dazu bereit, dies im Bundestag zu beschließen, dann ist anzunehmen, dass die Strafjustiz eher bereit ist, einen Richter wegen Rechtsbeugung zu verurteilen, da er wegen der Mindeststrafe von sechs Monaten nicht aus dem Richterdienst ausscheiden muss. Der Vorteil ist, dass der Betroffene dann das Verfahren erneut betreiben kann und dann möglicherweise Recht bekommen wird. Details dazu finden Sie auf unserem Internet-Auftritt www.justizgeschaedigte.de unter Justiz/Anwaltschaft und dann unter Rechtsprechung und außerdem unter Videos/Links.
Urteile der ersten Instanz können in einer Berufungsinstanz dahingehend überprüft werden, ob der Sachverhalt korrekt festgestellt und Gesetz und Recht richtig angewandt wurden. Zusätzlich gibt es noch die Revisionsinstanz, die Urteile nur prüft, ob Gesetz und Recht eingehalten wurden. Sind aus ihrer Sicht diese gerichtlichen Kontrollen nicht ausreichend?
Die gerichtlichen Kontrollen reichen leider nicht aus. In der Tat behaupten Richter und Rechtspolitiker ständig, diese beiden Instanzen würden zur Kontrolle ausreichen, zumal in jeder Instanz weitere Rechtsmittel wie die Beschwerde gegen Beschlüsse etc. und die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bereitstehen, um fehlerhaften Entscheidung vorzubeugen. Dass dem nicht so ist, beweist z.B. der Fall Mollath, der allerdings nur die Spitze des Eisbergs ist. Kenner unserer Rechtsprechung sind der berechtigten Meinung, dass 25 bis 30 Prozent aller Urteile Fehlurteile sind. Der Richter am Bundesgerichtshof Ralf Eschelbach hat Strafrechtsurteile auf Auffälligkeiten hin untersucht und daraus gefolgert, dass etwa ein Viertel der Strafurteile falsch sind (DER SPIEGEL Nr. 20/2012, Seite 59).
Damit rückt eine deutlich erkennbare und stringente Dienstaufsicht für Richter in den Fokus?
Das ist korrekt. Der ehemalige, inzwischen verstorbene BGH-Richter Dr. Herbert Arndt gibt in seinem Artikel „Grenzen der Dienstaufsicht über Richter“ in der Deutschen Richterzeitung von 1974, Seite 248, auch eine sehr gute Begründung für die Dienstaufsicht:
„Die Rechtfertigung und Notwendigkeit einer Dienstaufsicht in der Justiz, der sogenannten ‚Justizaufsicht‘, folgen aus der Pflicht des Staates, eine sachgerechte Rechtspflege zu schaffen und zu erhalten, der sogenannten ‚Justizgewährungspflicht‘.“
Aus dem Tätigkeitswort erhalten ergibt sich, dass die Dienstaufsicht eine ständige Aufgabe ist. Wie zuvor dargelegt, wird die Dienstaufsicht ihrer Aufgabe nicht gerecht, so dass unsere Forderung, sie auf einen von den Gerichtspräsidenten unabhängigen Justizombudsmann zu übertragen, im Interesse der Rechtsuchenden gerechtfertigt ist.
Neben solchen Forderungen Ihres Vereins bieten Sie Mitgliedern auch ganz konkrete Hilfestellungen?
Der VGR gibt seinen Mitgliedern Tipps zur Selbsthilfe, die jedes Mitglied dann umsetzen muss. Die Hauptarbeit liegt daher beim Mitglied. In einigen Fällen ist der Tipp dann eine „Lösung“, wenn es darum geht, dem Mitglied auf die Verjährung eines zivilrechtlichen Anspruches hinzuweisen, die z.B. in den §§ 195, 199 BGB geregelt ist. Z.B. kann ein Tipp sein, wenn es um einen Mietrechtsstreit geht, sich im Standardbuch von F. Sternel „Mietrecht“, neueste Auflage, sich sachkundig zu machen.
In etlichen Fällen hat der Hinweis an Mitglieder, dass der Rechtsanwalt für das erste Beratungsgespräch nicht mehr als € 190,– verlangen kann (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/RVG § 34 Abs. 1) dazu geführt, dass sie Geld zurückbekommen haben oder aber der Rechtsanwalt eine neue Rechnung mit einem geringeren Betrag erstellt hat. Ein wichtiger Hinweis ist, dass bei außergerichtlicher Tätigkeit des Rechtsanwaltes seine Vergütung verhandelbar ist. Dies bedeutet, dass der Mandant nicht die Vergütung akzeptieren muss, die im RVG vorgeschrieben ist. Man kann deshalb mit dem Rechtsanwalt vereinbaren, dass er für das erste Beratungsgespräch nur € 80,–/€ 100,– erhält.
Zählt so etwas nicht zu einer korrekten Beratungspflicht durch den Anwalt selbst?
Leider nein. Darüber hinaus machen manche Rechtsanwälte ihre Mandanten nicht darauf aufmerksam, dass gegen eine unanfechtbare Entscheidung (Urteil, Beschluss) noch die Gehörsrüge möglich ist. Für das Zivilverfahren ist dies in § 321a ZPO geregelt. Wenn diese Gehörsrüge nicht eingelegt wird, ist der Rechtsweg nicht erschöpft und die Verfassungsbeschwerde, die die Erschöpfung des Rechtsweges verlangt, ist dann aus formalen Gründen von vornherein zwecklos. Ich habe bereits in mehreren Dutzend Fällen Mitglieder auf diese nötige Gehörsrüge hingewiesen. In einem Fall hat ein Gericht nach meinem diesbezüglichen Hinweis an unser Mitglied sein Urteil aufgehoben.
Welche weiteren nennenswerten Erfolge gibt es?
Unter anderem die Hinweise, dass im Zivilverfahren die geschlossene Verhandlung in bestimmten Fällen wieder zu eröffnen ist (§ 156 Zivilprozessordnung/ZPO). Leider verschweigen Rechtsanwälte ihren Mandanten in der Regel, dass nach einer geschlossenen Verhandlung bis zur Verkün-dung des Urteils immer noch Rechtsvortrag und wenn danach neue Tatsachen bekannt geworden sind, auch neuer Sachvortrag möglich ist. Auch hierauf muss leider öfter hingewiesen werden.
Öffentlichkeit der Prozesse – das zählt zum grundlegenden Prinzip unseres Rechtssystems und ist ebenfalls ein besonderes Anliegen des Vereins?
Dass die Verhandlungen in der Regel öffentlich sind, hat seinen guten Grund: Die Öffentlichkeit dient auch der Kontrolle dessen, was Richter je im einzelnen Fall tun, d.h., ob sie je die Verfahrensordnung einhalten, dass also der Prozess entsprechend den Vorschriften der Verfahrensordnung geführt wird. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider beklagt, dass an den Gerichten täglich tausendfaches Verfahrensunrecht geschieht. Leider ist einigen Richtern offensichtlich nicht bekannt, dass nicht nur die Journalisten im Verhandlungsraum mitschreiben dürfen, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit, also alle anwesenden Personen.
Was können Sie bzw. der Verein hier an Hilfestellung leisten?
Eine wichtige Leistung unseres Vereines ist, dass wir unseren Mitgliedern, sofern möglich, Prozessbeobachtung durch Mitglieder anbieten. Die Erfahrung bestätigt, dass Rechtsanwälte und Richter sich mehr Mühe geben, wenn Publikum im Verhandlungsraum anwesend ist. Dies ergibt sich aus einer psychologischen Erkenntnis, die der Psychologe und Nobelpreisträger Daniel Kahnemann in DER SPIEGEL Nr. 21/2012, Seite 108, wie folgt bestätigt: „Wer sich beobachtet fühlt, handelt moralischer.“
In Hinblick auf einige spektakuläre Verhandlungen der Vergangenheit, wie etwa dem Hoeneß-Prozess oder im Fall des Alt-Bundespräsidenten Christian Wulff kommt allerdings durchaus der Verdacht gezielter Showprozesse auf. Ein moderner Pranger sozusagen, noch vor einem Urteil. Ist das in Hinblick auf die jeweils Angeklagten noch fair?
Eine Gerichtsverhandlung kann eigentlich nur ein moderner Pranger für den Normalbürger werden. Dass Prozesse gegen Prominente auch immer einen gewissen Schaucharakter mit sich bringen, liegt in der Natur der Sache. Prominente wie Hoeneß oder der ehemalige Bundespräsident Wulff haben allerdings so gute Anwälte zu ihrer Verteidigung, dass keine Gefahr besteht, dass ein Richter sie unfair behandelt.
Durch die beträchtliche Öffentlichkeit, vor allem auch der Presse, ist garantiert, dass sich Richter in solchen Verfahren keine gesetzwidrigen Handlungen, wie dies beim Normalbürger gar nicht so selten vorkommt, erlauben. Ein Beispiel: Es geschieht wiederholt, dass es Richter einer Partei im Verhandlungssaal verbieten, zu ihrer Sache zu sprechen, was gesetzwidrig ist. Leider lassen Anwälte dies geschehen, statt dafür zu sorgen, dass ihr Mandant zur Sache sprechen darf. Andernfalls wäre dies ein Grund, diesen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
Beobachten Sie in unserem Justizgefüge eine Zunahme von Einflussnahmen?
Dies kann nur vermutet werden, denn wenn dies geschieht, so erfolgt dies hinter den Kulissen. Die Richter selber setzen sich aber gewollt dem Einfluss aus, wenn sie Nebentätigkeiten ausüben, die zu Interessenkollisionen führen können. Ich meine richterliche Nebentätigkeiten als Treuhänder für Banken und Versicherungen, als Vortragsredner, als Seminarleiter, als Leiter von betrieblichen Einigungsstellen und als Schiedsrichter, die Streitigkeiten zwischen Unternehmen schlichten. Im Jahr 2012 übten in Hessen an den Arbeitsgerichten 48,8 Prozent und am Landesarbeitsgericht sogar 75 Prozent der Berufsrichter eine Nebentätigkeit aus. Vorwiegend handelte es sich um die Leitung von betrieblichen Einigungsstellen. Elf dieser Arbeitsrichter(innen) verdienten in diesem Jahr je zwischen € 25.000,– und € 49.564,– hinzu.
Worin genau liegt Ihre Kritik an solchen Tätigkeiten?
Nebentätigkeiten zweckentfremden richterliche Arbeitskraft, da sie meistens nur in der regulären Arbeitszeit ausgeübt werden können. Sie vertragen sich auch nicht mit der Behauptung der Richter, sie seien mit Arbeit überlastet. Es drängt sich der Verdacht auf, dass sie vorab mit Nebentätigkeiten überlastet sind. Ein Arbeitsrichter, der von einem Unternehmen für die Leitung einer betrieblichen Einigungsstelle ein kräftiges Zubrot erhält, kann nach menschlicher Erfahrung nicht mehr unparteiisch über Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern urteilen. Dies gilt besonders dann, wenn er über eine Kündigungsschutzklage gegen ein Unternehmen zu entscheiden hat, für das er nebenher tätig ist. Ein konkretes Beispiel eines Mitglieds, das einen Mietrechtsstreit als Mieter geführt hat: Der Richter des Amtsgerichts hält in der Kanzlei des Rechtsanwaltes der Gegenpartei Vorträge, was unser Mitglied erst später erfahren hat.
Haben Sie Kontakte zur Bundesregierung und damit die Möglichkeit, über die bestehenden Probleme im Justizbereich an maßgeblicher Stelle zu sprechen?
Ich bin in den letzten Jahren in regelmäßigen Abständen beim Bundesjustizministerium, bei Politikern im Bundestag vorstellig geworden und habe die Einführung des Justizombudsmannes vorgeschlagen und entsprechend begründet und gefordert, dass die richterlichen Nebentätigkeiten, die Interessenkollisionen beinhalten, verboten werden müssten. Bis jetzt sind alle diese berechtigten Anliegen mit Scheinargumenten oder unbegründet abgewiesen worden. Angeblich hätten wir einen funktionierenden Rechtsstaat und deshalb seien die vorgeschlagenen Reformen nicht nötig.
Welche zusätzlichen Reformen neben einer verstärkten Dienstaufsicht über Richter erhoffen Sie sich mittel- und langfristig?
Neben der Forderung, die Dienstaufsicht über Richter auf einen von den Gerichtspräsidenten unabhängigen Justizombudsmann zu übertragen, sind die richterlichen Nebentätigkeiten, die zu Interessenskollisionen führen können, zu verbieten. Nötig wäre auch, dass Richter nur noch auf Zeit ernannt werden, wie dies in der Schweiz der Fall ist. Wer in der Demokratie Macht ausübt und Richter üben Macht aus, der darf oder sollte nur auf Zeit ernannt werden.
Eine weitere nötige Maßnahme wäre, Juristen nicht mehr wie jetzt von der Schulbank auf die Richterbank zu versetzen. Vielmehr sollten sie sich vor der Ernennung zum Richter vorher als Rechtsanwälte, als Juristen in der Verwaltung und in der Wirtschaft und als Rechtsprofessoren bewährt haben. Dies könnte u.a. manche lebensfremde Entscheidung verhindern. Ob die Politik bereit sein wird, in naher Zukunft diese Reformen durchzuführen, wage ich angesichts meiner bisherigen Erfahrungen mit der Politik zu bezweifeln.
Vielleicht, weil sonst auch Forderungen lauter werden, hochdotierte Nebenbeschäftigungen für vielbeschäftigte Politiker künftig ebenso zu unterbinden, wie etwa eine Wiederwahl z.B. nach zwei Legislaturperioden – im Sinne einer Stärkung der Demokratie?
Ich stimme mit Ihrer Auffassung überein. Die Politiker stellen den Missstand der richterlichen Nebentätigkeiten offenbar deshalb nicht ab, weil sie die Auseinandersetzung mit den Richtern scheuen. Vermutlich aber aus einem weiteren, wichtigen Grund: Wenn die Politiker die richterlichen Nebentätigkeiten, die Interessenkollisionen beinhalten, im Interesse der unparteiischen Rechtsprechung untersagen wollten, dann müssten sie selber mit gutem Beispiel vorangehen, also selber auf Nebentätigkeiten verzichten, um diesen Missstand glaubhaft abstellen zu können. Für die Wahl von Richtern auf Zeit gilt ähnliches, obwohl Politiker schon auf Zeit gewählt werden. Tatsache ist, dass ein großer Teil der Politiker seit Jahrzehnten im Bundestag oder in den Landtagen sitzt. Die Wiederwahl auf zwei oder drei Legislaturperioden zu beschränken, wäre im Sinne der Stärkung der Demokratie sinnvoll.
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