Schluss mit Stasi-Mafia-Teror PEGASUS!
- Ricarda schönfischstein
- 9. Juni 2023
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Feb. 2024
Rechtsanwalt Sebastian Sudrow Palmaille 96 22767 Hamburg Telefon +49 (0)40 18 18 98 0 -0 Telefax +49 (0)40 18 18 98 099 E-Mail sudrow@bkp-kanzlei.de www.bkp-kanzlei.de Per beA Staatsanwaltschaft Berlin Turmstraße 91 10559 Berlin Hamburg, 24. Mai 2023 Unser Zeichen: 22-23-0521 Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen von Herrn Arne Sems- rott, c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Singerstraße 109, 10179 Berlin vertre- ten. Anwaltliche Bevollmächtigung wird ausdrücklich versichert und auf Verlangen jederzeit nachgereicht. Namens und in Vollmacht unseres Mandanten erstatten wir Strafanzeige gegen einen oder mehrere unbekannte Mitarbeiter:innen des Bundeskanz- leramts Hinsichtlich des nachfolgenden Sachverhaltes stellen wir zudem namens und in Vollmacht un- seres Mandanten Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte. A. Sachverhalt Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde: I. Unser Mandant ist als freier Journalist und Projektleiter der von der Open Knowledge Founda- tion Deutschland e.V. betriebenen Transparenz- und Investigativ-Plattform fragdenstaat.de tä- tig. Im Rahmen dieser Aktivitäten setzt sich unser Mandant für Transparenz bei öffentlichen Stellen ein, um eine öffentliche Debatte über gesellschaftspolitische Fragestellungen und die RAe Beiler Karl Platzbecker & Partner, Palmaille 96, 22767 Hamburg 1BKP-KANZLEI 24.05.23.7 zivilgesellschaftliche Kontrolle staatlicher Stellen zu ermöglichen und zu fördern. Das von ihm verantwortete Portal hilft und unterstützt nicht nur Bürger:innen bei der Stellung von Anträgen auf Informationszugang nach den verschiedenen Informationsfreiheitsgesetzen. Bei dem Pro- jekt FragDenStaat sind neben dem Antragsteller auch weitere investigative Journalist:innen be- schäftigt, die als Recherchekollektiv mittels IFG- und Presseauskunftsersuchen eigene Recher- chen vornehmen und auf FragDenStaat veröffentlichen. II. Für den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde – ebenso wie für andere ehema- lige Bundeskanzler:innen – nach Ende seiner Amtszeit ein Büro eingerichtet. Die Büros der ehemaligen Bundeskanzler und der ehemaligen Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutsch- land dienen dazu, diesen die Wahrnehmung ihrer fortwirkenden Amtspflichten aus dem früheren Amt zu ermöglichen. Die Büros sollen die aus dem Amt ausgeschiedenen Bundeskanzler:innen fachlich und organisatorisch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Die Finanzie- rung erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Die Büros sind faktisch Teil des Bundeskanzleramts, deren Mitarbeiter sind u.a. beim Bundeskanzleramt angestellt. Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder steht insbesondere seit Beginn des Ukrainekriegs wegen seiner Nähe zu Russland und der Wahrnehmung von Lobbytätigkeiten in der Kritik. Immer wie- der kam hierbei auch die Frage nach einer möglicherweise missbräuchlichen Nutzung des Bun- deskanzler a.D. Büros für Tätigkeiten auf, die in keinerlei Zusammenhang mit nachwirkenden Amtspflichten stehen. Aufgrund eines Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 19. Mai 2022 wurde das Büro des ehemaligen Bundeskanzlers „ruhend gestellt“. (Pressemitteilung des Bundestages vom 19. Mai 2022, abrufbar unter https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-896240). Das noch im Büro verbliebene Personal sollte laut Parlamentspressestelle die letzten Aufgaben noch ab- gewickelt haben, bevor es in anderweitiger Funktion ins Bundeskanzleramt zurückgekehrt ist. Gegen die Ruhendstellung des Büros und die Streichung der Stellen hat der ehemalige Bun- deskanzler Schröder vor dem VG Berlin Klage eingereicht (vgl. https://www.lto.de/recht/nach- richten/n/schroeder-bundeskanzler-bundestag-russland-krieg-verfassungsrecht/). Dieses Ver- fahren mit dem Az.: VG 2 K 270/22 hat der Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder inzwischen verloren. III. Unser Mandant wandte sich in seiner Rolle als Journalist nach Ausbruch des Ukraine-Krieges und vor der Ruhendstellung des Schröder-Büros per E-Mail am 1. März 2022 sowohl an die Pressestelle des Bundeskanzleramts als auch an das im Bundestag gelegene Büro des Bun- deskanzler a.D. Gerhard Schröder und bat im Rahmen seines presserechtlichen Auskunftsan- spruchs um Beantwortung der folgenden Fragen: • Welche Termine hat das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 vereinbart? Bitte nennen Sie je- weils das Datum des Termins sowie die Gesprächspartner. • Bei welchen der Termine ist das Thema des Termins bekannt? • Welche der Termine standen in einem Zusammenhang mit Energiepolitik oder den Un- ternehmen Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft? 2
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